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   BVerwG, 23.11.1967 - II C 38.67   

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https://dejure.org/1967,1529
BVerwG, 23.11.1967 - II C 38.67 (https://dejure.org/1967,1529)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1967 - II C 38.67 (https://dejure.org/1967,1529)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1967 - II C 38.67 (https://dejure.org/1967,1529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit von über die Sachleistungen der Rentner-Krankenversicherung hinausgehenden Aufwendungen - Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Beihilfe - Beihilfe zu den Kosten eines Krankenhausaufenthalts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1967 - II C 38.67
    Wird diese Frage verneint, so wird das Berufungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 11. April 1967 - 2 BvL 3/62 - [BVerfGE 21, 329 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62]]) außerdem prüfen müssen, ob die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b HBeihVO mit Art. 3 Abs. 2 GG vereinbar ist, soweit sie die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen, die einem nicht selbst beihilfeberechtigten Ehemann der Beihilfeberechtigten in einem Krankheitsfall erwachsen sind, davon abhängig macht, daß der Ehemann zur Zeit der Entstehung der Aufwendungen einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen die Beihilfeberechtigte hatte.
  • BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70

    Beihilfefähigkeit ärztlicher Behandlungen einer nicht beihilfeberechtigten

    Von der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung ist der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 23. November 1967 - BVerwG II C 38.67 - (Buchholz 238.92 Hessen Nr. 1) ausgegangen; die jener Entscheidung zugrundeliegende Vorschrift des § 4 Abs. 4 Satz 3 der Hessischen Beihilfenverordnung in der Fassung vom 6. August 1958 (GVBl. S. 131) stimmt mit der hier in Rede stehenden Regelung des § 4 Abs. 4 Unterabsatz 2 dieser Verordnung in der Fassung vom 14. Juli 1964 überein.
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